Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Artikel 1. Definitionen

Im Folgenden gelten diese Definitionen:

a. PBNA
Gegründet in Zwijndrecht, Niederlande, ist ein Handelsname von Koninklijke PBNA B.V.

b. Auftraggeber
Jedes Unternehmen, jede Institution oder Privatperson, die mit der Koninklijke PBNA B.V. über die Erteilung eines Auftrags verhandelt oder der Koninklijke PBNA B.V. einen Auftrag erteilt hat.

c. Auftrag

Die Beauftragung eines Kunden der Koninklijke PBNA B.V. mit der Durchführung einer Prüfung, unabhängig davon, ob diese im Namen des Personals des betreffenden Unternehmens oder der betreffenden Institution durchgeführt wird oder nicht;
ein Auftrag eines Kunden an Koninklijke PBNA B.V. zur Lieferung von Prüfungs- oder Lehrmaterialien in irgendeiner Form;
der Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wie etwa Beratung, alles im weitesten Sinne des Wortes.
d. Prüfung
Eine Prüfung, die von Koninklijke PBNA B.V. zur Verfügung gestellt wird.

e. Teilnehmer
Die Privatperson oder die vom Auftraggeber angegebene Person, die an einer von Koninklijke PBNA B.V. arrangierten Prüfung teilnimmt.

f. Anmeldung
Die Anmeldung eines Teilnehmers zu einer Prüfung, bei der ein Vertrag zum Zweck der Prüfung abgeschlossen wird.

g. Prüfungs- oder Lehrmaterialien
Prüfungs- oder Übungsmaterial, Dokumentation, Lehrmaterial oder jedes andere Material in irgendeiner Form, das für die Vorbereitung oder Durchführung der Prüfung oder des Auftrags verwendet wird.

Artikel 2: Anwendbarkeit

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Koninklijke PBNA B.V. abgegebenen Angebote und Offerten und für alle von der Koninklijke PBNA B.V. geschlossenen Verträge, sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung davon abgewichen wurde. Die Durchführung der Prüfungen durch Koninklijke PBNA unterliegt auch der „Prüfungsordnung Koninklijke PBNA“, die unter www.PBNA.com eingesehen werden kann und die auf Anfrage kostenlos zugesandt wird.

2.2 Mit der Anmeldung oder der Erteilung eines Auftrages akzeptieren der Teilnehmer und der Auftraggeber die Anwendbarkeit dieser Bedingungen sowie der Prüfungsordnung Koninklijke PBNA. Der Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wie auch immer genannt, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.3 Wenn der Auftraggeber die Anmeldung des Teilnehmers veranlasst, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber der Koninklijke PBNA B.V., diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Prüfungsordnung Koninklijke PBNA dem Teilnehmer bekannt zu machen und ihm diese aufzuerlegen. Der Auftraggeber stellt die Koninklijke PBNA B.V. von allen Ansprüchen des Teilnehmers frei, wenn sich die Koninklijke PBNA B.V. gegenüber dem Teilnehmer auf die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Prüfungsordnung Koninklijke PBNA berufen kann, weil der Auftraggeber gegen die in diesem Absatz genannte Verpflichtung verstoßen hat.

Artikel 3: Verträge

3.1 Anmeldungen sind für die Koninklijke PBNA B.V. erst verbindlich, nachdem die Koninklijke PBNA B.V. sie schriftlich, per E-Mail oder telefonisch bestätigt hat.

3.2 Änderungen des Auftrags durch den Auftraggeber oder Teilnehmer sind für die Koninklijke PBNA B.V. nur dann verbindlich, wenn die Koninklijke PBNA B.V. diese Änderungen schriftlich akzeptiert hat oder wenn die Koninklijke PBNA B.V. tatsächlich mit der Ausführung des geänderten Auftrags begonnen hat.

3.3 Alle Angaben und/oder Informationen über die Dienstleistungen und Produkte werden nach bestem Wissen und Gewissen von Koninklijke PBNA B.V. gemacht, können jedoch in vernünftigem Maße von den oben genannten Angaben abweichen.

3.4 Änderungen in oder an einem Auftrag können dazu führen, dass der vereinbarte Preis und/oder die ursprünglichen Planungs- und Prüfungstermine angepasst werden. Diese Änderungen stellen keinen Auflösungsgrund dar.

Artikel 4: Preise

4.1 Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Koninklijke PBNA B.V. ist berechtigt, jede Änderung des Mehrwertsteuersatzes an den Auftraggeber oder Teilnehmer weiterzugeben.

Artikel 5: Planung, Termine der Prüfungen

5.1 Alle von der Koninklijke PBNA B.V. genannten Prüfungstermine und -orte wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Informationen festgelegt. Diese werden so weit wie möglich berücksichtigt, sind aber nicht als fatale Fristen zu betrachten, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

5.2 Koninklijke PBNA B.V. ist nicht an Prüfungstermine gebunden, die aufgrund unvorhergesehener Umstände, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind, nicht mehr eingehalten werden können. Wenn die Gefahr besteht, dass eine Frist überschritten wird, beraten sich Koninklijke PBNA B.V. und der Auftraggeber so schnell wie möglich über die Angelegenheit, beziehungsweise Koninklijke PBNA informiert den Teilnehmer so schnell wie möglich darüber.

Artikel 6: Zahlung

6.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart oder wenn die Prüfungsordnung Koninklijke PBNA nichts anderes bestimmt, muss der Auftraggeber oder Teilnehmer Rechnungen innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum bezahlen.

6.2 Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, sind Auftraggeber und/oder Teilnehmer in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist.

6.3 Der Auftraggeber und/oder Teilnehmer schuldet unbeschadet seiner/ihrer sonstigen Verpflichtungen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Datum der vollständigen Zahlung gesetzliche Zinsen auf die ausstehenden Beträge.

6.4 Alle Kosten, die der Koninklijke PBNA B.V. bei der Einziehung der ihr geschuldeten Beträge entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers oder Teilnehmers. Diese Kosten belaufen sich auf mindestens 10 % mit einem Mindestbetrag von 115 € des fälligen Betrags.

6.5 Die Koninklijke PBNA B.V. ist jederzeit berechtigt, sowohl vor als auch nach Abschluss eines Vertrags eine Sicherheit für die Zahlung zu verlangen. Dies gilt unter Aussetzung der Erfüllung des Vertrags durch die Koninklijke PBNA B.V., bis eine Sicherheit geleistet wurde und/oder (ganz oder teilweise) eine Vorauszahlung bei der Koninklijke PBNA B.V. eingegangen ist.

Artikel 7: Zulassung der Teilnehmer

7.1 Die Zulassung eines Teilnehmers aufgrund der Einhaltung der von der Koninklijke PBNA B.V. herausgegebenen oder in der Prüfungsordnung angegebenen Zulassungsnormen garantiert nicht, dass der Teilnehmer die Prüfung erfolgreich abschließen wird. Wenn eine Prüfung in Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber organisiert wird, bleibt die Auswahl der Teilnehmer grundsätzlich dem Auftraggeber überlassen. Dabei hält sich der Auftraggeber so weit wie möglich an die Zulassungsstandards von Koninklijke PBNA B.V.

7.2 Koninklijke PBNA B.V. hat das Recht, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten oder anderweitig den normalen Ablauf der Prüfung verhindern, von der weiteren Teilnahme an der Prüfung auszuschließen. Der Ausschluss hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung zur Zahlung der Prüfungsgebühr.

7.3 Koninklijke PBNA B.V. ist nicht verpflichtet, eine Prüfung für Teilnehmer zu wiederholen, die nicht teilnehmen konnten. Die Bezahlung versäumter Prüfungen bleibt davon unberührt.

7.4 Im Prinzip werden keine Duplikate von Diplomen und/oder Zertifikaten zur Verfügung gestellt. Die Koninklijke PBNA B.V. kann nach eigenem Ermessen in den Fällen, in denen dies aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt erscheint, Ausnahmen davon machen. In einem solchen Fall werden die Duplikate gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt.

7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mitarbeiter der Koninklijke PBNA B.V., die im Rahmen des Vertrags Arbeiten auf dem Gelände des Auftraggebers ausführen (werden), im Voraus über mögliche Gefahren zu informieren, die die Tätigkeiten des Unternehmens des Auftraggebers mit sich bringen können. Darüber hinaus muss die Koninklijke PBNA B.V., oder zumindest ihre Angestellten, angemessen über die Maßnahmen informiert werden, die der Auftraggeber getroffen hat, um die oben genannten Gefahren zu verringern und Unfälle zu verhindern.

Artikel 8. Geistige Eigentumsrechte

8.1 Das Urheberrecht und/oder jedes andere geistige Eigentumsrecht in Bezug auf das von der Koninklijke PBNA B.V. produzierte und/oder zur Verfügung gestellte Prüfungs- oder Lehrmaterial oder jedes andere Werk, das sich aus der Prüfung ergibt oder damit zusammenhängt, steht der Koninklijke PBNA B.V. oder ihren Lizenzgebern zu, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

8.2 Der Auftraggeber und der Teilnehmer dürfen die Prüfungs- oder Lehrmaterialien oder andere von der Koninklijke PBNA B.V. erstellte und/oder zur Verfügung gestellte Arbeiten nur zu ihrem eigenen Nutzen verwenden. Es ist ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Koninklijke PBNA B.V. nicht gestattet:

Das Prüfungs- oder Lehrmaterial oder andere Arbeiten ganz oder teilweise mittels Druck, Fotokopie, Mikrofilm, Speicherfolie, Magnetplatte oder -band, Speicherung in einem für Dritte zugänglichen Konsultationssystem oder auf andere Weise elektronisch, mechanisch oder anderweitig zu reproduzieren und/oder zu veröffentlichen.
Prüfungs- oder Lehrmaterialien oder andere Arbeiten ganz oder teilweise an Dritte abzutreten, zu verkaufen oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen.

Artikel 9. Haftung, Firmendaten

9.1 Die Haftung der Koninklijke PBNA B.V., einschließlich der gesetzlichen Haftung für ihre Mitarbeiter und für von ihr eingeschaltete Dritte, für Vermögens- und immaterielle Schäden, einschließlich Folgeschäden, deren Eintritt der Koninklijke PBNA zuzuschreiben ist, ist in allen Fällen auf höchstens den Rechnungswert des Teils des Vertrags beschränkt, aus dem sich die Haftung ergibt.

9.2 Koninklijke PBNA B.V. übernimmt keine Haftung für Schäden am (persönlichen) Eigentum des Teilnehmers oder Auftraggebers.

9.3 Alle von Koninklijke PBNA B.V. entwickelten und/oder zusammengestellten Prüfungs- oder Lehrmaterialien oder andere Arbeiten, die sich aus oder in Verbindung mit einem Auftrag oder einer Prüfung ergeben, wurden sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Die Koninklijke PBNA B.V. übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Schäden, gleich welcher Art, die sich aus Handlungen und/oder Entscheidungen ergeben, die auf den genannten Materialien und Werken beruhen.

9.4 Stellt der Kunde Zeichnungen, Modelle oder andere Anweisungen im weitesten Sinne des Wortes zum Zweck der Entwicklung und/oder Zusammenstellung von Prüfungs- oder Lehrmaterialien oder anderen Arbeiten zur Verfügung, übernimmt der Kunde die volle Verantwortung und Haftung dafür, dass durch die Herstellung der Prüfungsmaterialien oder anderer Arbeiten keine geistigen Eigentumsrechte Dritter oder sonstige Rechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Koninklijke PBNA B.V. von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

9.5 Die Koninklijke PBNA BV speichert Daten von natürlichen Personen für die Ausführung des Vertrages. Diese Daten werden verwendet, um einen Vertrag auszuführen und um Personen über Produkte und Dienstleistungen von Koninklijke PBNA BV zu informieren, die für sie relevant sind. Wenn die natürliche Person diese Informationen nicht erhalten möchte, kann dies Koninklijke PBNA BV schriftlich mitgeteilt werden: Koninklijke PBNA BV, H.A. Lorentzstraat 1A, 3331 EE Zwijndrecht.

9.6 Die Koninklijke PBNA B.V. verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Geschäftsdaten mit der gebotenen Sorgfalt zu speichern. Koninklijke PBNA B.V. wird diese Daten ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht an Dritte zur Einsicht oder Verwendung weitergeben oder veröffentlichen. Alle Daten, die der Firma Koninklijke PBNA vom Auftraggeber und/oder Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden, werden von der Firma Koninklijke PBNA bei der Ausführung des Auftrags frei verwendet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

9.7 Der Teilnehmer muss die im Namen der Koninklijke PBNA herausgegebenen Sicherheitsanweisungen und -standards beachten. Weigert sich der Teilnehmer, dies zu tun, so gehen die Folgen voll und ganz zu seinen Lasten.

Artikel 10. Stornierung

10.1 Im Falle einer unzureichenden Anzahl von Anmeldungen zu einer Prüfung hat Koninklijke PBNA B.V. das Recht, eine Prüfung zu stornieren und eine Anmeldung nicht anzunehmen; in diesem Fall werden bereits bezahlte Prüfungsgebühren dem/den Teilnehmer(n) gutgeschrieben.

10.2 Der Kunde oder Teilnehmer kann die Teilnahme an einer Prüfung per E-Mail stornieren. Als Stornierungsdatum gilt das Datum des Eingangs der Mail bei PBNA. Die schriftliche Bestätigung von Royal PBNA gilt als Nachweis der Stornierung. Als Ausgangspunkt für die Bearbeitung der Stornierung gilt das geplante Prüfungsdatum. Für diese Stornierung gelten die folgenden Regeln.

Betriebsprüfungen/Unternehmensprüfungen:

Eine Unternehmensprüfung kann bis zu 1 Woche vor Beginn der Prüfung kostenlos storniert werden. Wenn der Kunde weniger als 1 Woche vor Beginn der Prüfung storniert, werden bei einer Stornierung zwischen 1 und 7 Tagen vor der Prüfung 40 € zur Deckung der Kosten für den Prüfer berechnet. Bei einer Stornierung innerhalb von 1 Tag werden 80 € berechnet, um die Kosten des Prüfers zu decken.

Offene Prüfung oder Einzelprüfung:
Der Kunde oder Teilnehmer kann bis zu 24 Stunden vor Beginn der Prüfung kostenlos stornieren. Wenn der Kunde weniger als 24 Stunden vor Beginn der Prüfung storniert, schuldet er die volle vereinbarte Gebühr für die betreffende Prüfung. 

Praktische Prüfungen für F-Gase, IECEx und STIPEL NEN 3140
Praktische Prüfungen für F-Gase, IECEx und STIPEL NEN 3140 können bis zu 2 Wochen vor dem Prüfungstermin kostenlos storniert werden. Wenn der Kunde weniger als 2 Wochen vor Beginn der Prüfung storniert, schuldet er die volle vereinbarte Gebühr für die betreffende Prüfung.

Artikel 11. Höhere Gewalt

Wenn nach angemessener Einschätzung der Koninklijke PBNA B.V. eine Situation höherer Gewalt dazu Anlass gibt, ist sie berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder die Erfüllung des Vertrags vorübergehend auszusetzen, ohne zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein.

Unter höherer Gewalt werden in diesen Bedingungen neben dem, was in diesem Zusammenhang durch Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren, vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Ursachen verstanden, auf die kein Einfluss ausgeübt werden kann, wodurch die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ganz oder teilweise verhindert wird oder wodurch die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vernünftigerweise nicht von der Koninklijke PBNA B.V. verlangt werden kann. Zu solchen Umständen gehören Streiks, Feuer, Krankheit, Diebstahl, Betriebsstörungen, Energieausfälle, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch Zulieferer oder andere beteiligte Dritte, Erdbeben, Maßnahmen einer Regierungsbehörde, höhere Gewalt bei einem beteiligten Dritten, Folgen von Hacking und technische Störungen. Unter höherer Gewalt versteht man auch Ausfälle in einem (Telekommunikations-)Netz oder einer Verbindung oder in den verwendeten Kommunikationssystemen und/oder die Aussetzung oder den Entzug einer Akkreditierung, die der Koninklijke PBNA BV erteilt wurde, um Prüfungen eines bestimmten Fachs abnehmen zu können.

Vom Auftraggeber im Voraus gezahlte Gelder werden von der Koninklijke PBNA B.V. nur im Falle dauerhafter höherer Gewalt anteilig erstattet, nach Abzug von 20 % des Gesamtrechnungsbetrags als Entschädigung für die der Koninklijke PBNA B.V. bereits entstandenen Kosten. Beträgt der bereits bezahlte Betrag weniger als 20% des Gesamtrechnungswertes, erfolgt keine Rückerstattung.

Wenn sich die höhere Gewalt auf eine bestimmte Prüfung bezieht, wird Koninklijke PBNA B.V. - wenn möglich - versuchen, eine andere Zeit oder einen anderen Tag für die Durchführung dieser Prüfung zu bestimmen.

Artikel 12. Auflösung

Die Koninklijke PBNA B.V. kann den Vertrag mit dem Auftraggeber per Einschreiben mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention auflösen, ohne dass sie dafür zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, wenn:

Der Auftraggeber einen Zahlungsaufschub oder seinen Konkurs beantragt oder für zahlungsunfähig erklärt wird oder einen Vergleich außerhalb des Konkurses anbietet, oder ein Teil seines Vermögens beschlagnahmt wird ;
Der Auftraggeber seine Tätigkeit einstellt, aufhört, sein satzungsgemäßes Ziel zu verfolgen, die Liquidation beschließt, sonst seine Rechtspersönlichkeit verliert;
der Auftraggeber oder der Teilnehmer eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt und diese Nichterfüllung nicht innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Koninklijke PBNA B.V. dies per Einschreiben mitgeteilt hat, behebt. Die vorstehenden Bestimmungen berühren nicht die anderen Befugnisse, die der Koninklijke PBNA B.V. kraft Gesetzes zustehen, wie etwa die Befugnis, Leistung und/oder Entschädigung zu fordern.

Artikel 13. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Alle mit Koninklijke PBNA B.V. geschlossenen Verträge unterliegen niederländischem Recht. Alle Streitigkeiten werden vor das zuständige Gericht in Rotterdam gebracht. Wenn es sich um eine Streitigkeit mit einer anderen Partei handelt, die ein Verbraucher ist (das heißt, eine natürliche Person, die nicht in Ausübung ihres Berufes oder Unternehmens handelt), kann die Koninklijke PBNA die Streitigkeit auch dem Gericht vorlegen, das aufgrund des Gesetzes relativ zuständig ist. Wenn die Koninklijke PBNA die Streitigkeit dennoch dem Gericht in Rotterdam vorlegt, hat dieser Verbraucher das Recht, sich für die Entscheidung durch das nach dem Gesetz zuständige Gericht zu entscheiden, sofern er dies der Koninklijke PBNA innerhalb von vier Wochen, nachdem sich die Koninklijke PBNA schriftlich auf diese Klausel berufen hat, mitteilt.

Die oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Handelskammer in Rotterdam unter der Nummer 09017208 hinterlegt.

 

Die Website www.pbna.com ist mehrsprachig. Alle Inhalte werden automatisch übersetzt. Als Service für unsere ausländischen Kunden werden die oben genannten Bedingungen auch automatisch übersetzt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem niederländischen Text und der Übersetzung ist der niederländische Text maßgebend.

Änderungen vorbehalten (September 2023)

Kontaktdaten

Besuchsadresse:
H.A. Lorentzstraat 1A
3331 EE Zwijndrecht
Handelskammer: 09017208

Postanschrift:
Postbus 68
3330 AB Zwijndrecht
Mehrwertsteuernummer: DE 00.18.22.834.B01

Telefon: (078) 62 53 889

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