Hubarbeitsbühne

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Arbeiten mit einer Hubarbeitsbühne

Die Zielgruppe:

Beschäftigte in Industrieunternehmen der (petro-)chemischen Industrie, die Arbeiten in Anlagen oder am Arbeitsplatz mit einer Hubarbeitsbühne ausführen.

Zulassungsbestimmungen:

  • Mindestens 18 Jahre alt (mit Ausnahme von Schülern im Alter von 16 Jahren)
  • Diplom: B-VCA, VOL-VCA oder VIL-VCU (oder als gleichwertig festgelegt)

Kategorie 1B: sind statische Hubarbeitsbühnen wie etwa „Teleskop- und Gelenkausleger-Hebebühnen“, die mit (hydraulisch betätigten) Auslegern ausgestattet sind, auf einem Anhänger montierte Hubarbeitsbühnen, auf einem Fahrgestell montierte Hubarbeitsbühnen und/oder Dreh-Hubarbeitsbühnen mit Stempeln;

Kategorie 3A: sind mobile vertikale Plattformen wie „selbstfahrende Scherenhebebühnen“ und „selbstfahrende Einpersonen-Vertikalarbeitsbühnen".

Kategorie 3B: sind Hebebühnen mit beweglichem Ausleger, wie z.B. "selbstfahrende Teleskoparm-Hebebühnen" und "Gelenkausleger-Hebebühnen";

Die Ausbildung wird von einem von der SOG anerkannten Ausbildungsinstitut durchgeführt, und PBNA führt die Prüfungen durch.

Mehr Informationen:

Klicken Sie hier für weitere Informationen über die Hubarbeitsbühne 1B.
Klicken Sie hier für weitere Informationen über die Hubarbeitsbühne AWP 3A.
Klicken Sie hier für weitere Informationen über die Hubarbeitsbühne 3B.

 

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Rufen Sie uns an unter: 078 - 62 53 765 oder

schreiben Sie eine E-Mail an: [email protected] 

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